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AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Mitgliedschaftsvertrag, Kündigung, Beitragserhebung, Beitragsanhebung, Mitgliedskarte/Chip, Vertragsruhezeit: Die Unterzeichnung des umseitigen Vertrags ist ein bindendes Angebot des Vertragspartners an den INHABER zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags Die Ausstellung einer Mitgliedskarte stellt keine Vertragsannahme durch den INHABER dar. Die Annahme des Angebotes durch den INHABER erfolgt durch den gewährten Zugang zu den Clubräumen unter Vorlage der Mitgliedskarte ab dem 30. Tag nach Angebotszugang beim INHABER. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der vereinbarten Vertragsart und Mindestlaufzeit. Verträge mit monatlicher Laufzeit (Flex, Flatrates) sind mit einer Frist von 4 Wochen, alle übrigen Verträge mit einer Frist von 12 Wochen vor Vertragsablauf ordentlich schriftlich kündbar. Diese übrigen Verträge verlängern sich, soweit nicht fristgerecht gekündigt, jeweils automatisch um einen weiteren Monat, mit Preisanpassung auf den Flex-Tarif. Das Recht zur außer-ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unbenommen. Eine Vertragskündigung muss schriftlich erfolgen, wobei eine Kündigung per E-Mail, Brief oder Fax das Schriftform-erfordernis erfüllt. Die Kündigung ist unter Angabe der Mitgliedsnummer an die umseitig aufgeführte Anschrift des INHABERS zu richten. Der Zugang der Kündigung ist vom Kündigenden zu beweisen. Mit Vertragsabschluss werden eventuelle Gebühren und Zusatzpakete sofort fällig. Der INHABER behält sich vor, den Special-Tarif auf den günstigsten Normaltarif umzustellen, wenn die Voraussetzung zur Gewährung des Special-Tarifes nicht mehr gegeben ist. Das Mitglied verpflichtet sich, spätestens vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit einen geeigneten Nachweis zur Prüfung zu erbringen (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, etc.), ob die Weitergewährung des Special-Tarifes noch gerechtfertigt ist. Eine rückwirkende Erstattung einer Differenz auf Grund verspätetem Nachweis ist nicht möglich. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig und zahlbar. Dem Vertragspartner (Mitglied) wird eine Mitgliedskarte/Chip ausgestellt. Diese ist stets zum Training mitzubringen. Weder die Mitgliedskarte/Chip noch die Mitgliedschaft sind übertragbar. Im Falle eines Missbrauchs ist der Inhaber berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und die gesamten Beiträge aus der noch offen-stehenden Vertragsdauer bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Kündigung fällig zu stellen (siehe auch Ziffer 2). Das Mitglied kann diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos kündigen. Der wichtige Grund ist durch Vorlage entsprechender Nachweise zu belegen. Für den Fall der Erkrankung hat das Mitglied zu belegen, dass es dauerhaft sportunfähig ist. Aus dem Nachweis müssen sich der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ergeben. Die Bescheinigung eines Hausarztes ist insoweit ausreichend. Die krankheitsbedingte Kündigung ist ausgeschlossen, wenn dem Mitglied die Krankheit bereits bei Vertragsschluss bekannt war. Alternativ ist die Einrichtung einer Ruhezeit für minimal 4, maximal 24 Wochen pro Jahr möglich. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen, welcher durch ein ärztliches Attest oder eine mit Stempel und Unterschrift versehene Bescheinigung des Arbeitgebers belegt wird. Für die Einrichtung einer Ruhezeit wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben. Die Dauer der Ruhezeit wird bei Wiederaufnahme des Vertrages an die aktuelle Vertragslaufzeit hinten angehängt. Während der Ruhezeit werden keine Monatsbeiträge erhoben, die Pflicht zur Zahlung eventueller sonstiger Gebühren besteht weiterhin. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Rücklastschriften, Vertragsstrafe, Gebühren, Mehrwertsteuer, Barzahlung, Missbrauch: Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren werden im Falle einer vom Mitglied verschuldeten nicht eingelösten Lastschrift 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr pro stornierte Position zur Zahlung fällig. Darüber hinaus wird bei ausbleibender Beitragszahlung die Mitgliedskarte/Chip (Mitgliedschaft) umgehend gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings wird erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich. Ein eventueller. den Teilnehmern am Lastschrifteinzugsverfahren auf den Mitgliedsbeitrag gewährter Abbuchungsrabatt, kann vom INHABER widerrufen werden, wenn ein Mitglied während der Laufzeit des Vertrages mindestens 3 nicht eingelöste Lastschriften verursacht. Das Mitglied ist dann verpflichtet bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der nächsten Vertragsverlängerung den für seine vereinbarte Vertragsart entsprechenden Monatsbeitrag für Selbstzahler ohne den Abbuchungsrabatt zu entrichten. Die erneute Gewährung des Abbuchungsrabatts bei Vertragsverlängerung erfolgt, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt. Trotz des Wegfalls der Rabattierung hat der Inhaber weiterhin das Recht, die Beiträge vom Konto des Mitglieds abzubuchen, sofern das Mitglied dem nicht ausdrücklich widerspricht. Ein Mitglied, das nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt, soll seine Zahlungen per Überweisung auf das Bankkonto des INHABERS leisten. Eine Zahlung von Beiträgen und Gebühren in den Clubräumen per Barzahlung oder mit EC-Karte ist in Einzelfällen möglich. Für den Fall eines Zahlungs-verzugs in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen hat der INHABER das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadenersatz die gesamten Beiträge zuzüglich aller Mahn- und Bearbeitungsgebühren bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Beendigung des Vertrages zu zahlen. Dieser Schadensersatzanspruch wird unmittelbar nach Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem INHABER ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schaden entstanden sei. Erfolgt der Nachweis, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Sollte das Mitglied auch dann nicht fristgerecht zahlen, behält sich der INHABER eine Abtretung der Forderungen an ein Inkassounternehmen bzw. die Forderungs-eintreibung durch ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls der Schuldner. Bei Erhebung pauschalierter Bearbeitungsgebühren kann das Mitglied den Nachweis führen, dass kein oder ein geringerer Schaden des INHABERS entstanden ist. Erfolgt der Nachweis, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrages zu einer gesetzlichen MwSt-Erhöhung, so gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den INHABER gesetzlich geltende MwSt-Satz. Erfolgt die Nutzung der Vertragsinhaberbezogenen Mitgliedschaft widerrechtlich von einer nicht berechtigten, dritten Person, wird eine Vertragsstrafe i.H.v. € 200,00 erhoben. Der INHABER behält sich vor, ein Hausverbot unter Fälligstellung der Mitgliedschaftsrestlaufzeit auszusprechen, Anzeige zu erstatten, Schadensersatz einzuklagen. Alternativ zur vereinbarten monatlichen Abbuchung des Beitrages ist es auch gestattet, die Mitgliedsbeiträge und den Konsum in Bistro oder Shop von meinem Konto in anderen Intervallen abzubuchen, ebenfalls diese Beiträge durch vom INHABER beauftragte Dritte abbuchen zu lassen. Hiermit stimmt der Kontoinhaber zu, die SEPA-Erlaubnis dem beauftragten Dritten zu erteilen, und die Bekanntgabe dessen per Email vor der Abbuchung zu akzeptieren. Gratismonate für geworbene Mitglieder sind nur erhältlich, unter Angabe des Werbenden bei Vertragsabschluss (Onlineanmeldungen binnen 24h nach Vertragsabschluss). Eine nachträgliche Nennung (nach 24h) wird nicht anerkannt.
3. Nutzungsumfang, Hausordnung, Adressänderungen, Datenschutz, Fremdwerbungsverbot, Videoüberwachung, Solarium: Der Vertrag berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Einrichtungen und der Geräte des INHABERs unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte/Chip. Zur Nutzung der Vibrationsplatten sind die Teilnahme an einer Einweisung und die Unterzeichnung einer gesonderten Erklärung (Vibrafit-Erklärung) erforderlich. Für die Benutzung der Spinde ist das Mitbringen eines Vorhängeschlosses/ der Mitgliedskarte erforderlich. Der INHABER stellt den Mitgliedern den Wellnessbereich bis auf Widerruf unentgeltlich zur Verfügung. Der Wellnessbereich ist nicht Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages. Widerruft der INHABER die unentgeltliche Nutzung, ergibt sich aus dem Wegfall kein Anspruch auf Ersatz oder Sonderkündigung, und kann auch nicht im Vorfeld abgeleitet werden. Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt das Mitglied die ausgehängte Hausordnung des INHABERs an. Bei einem schuldhaften erheblichen Verstoß gegen die Hausordnung behält sich der INHABER das Recht auf fristlose und außerordentliche Kündigung, bzw. der Erteilung eines Nutzungsverbotes vor. In diesem Fall finden die Regelungen von Ziffer. 2 ebenfalls Anwendung. Ein erheblicher Verstoß, welcher zur Kündigung berechtigt, liegt dann vor, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und nach Interessensabwägung für den INHABER unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis mit dem Mitglied bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist aufrechtzuerhalten. Das Mitglied ist verpflichtet, vertragsrelevante Daten, insbesondere Änderungen zu seiner Person, in Bezug auf Wohnort, Bankverbindung, Telefon, etc., unverzüglich und schriftlich unter Vorlage geeigneter Dokumente mitzuteilen. Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, trägt das Mitglied. Der INHABER erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dritte. Dies dient der Erfüllung des Vertragsverhältnisses und anderer gesetzlicher Verpflichtungen, z.B. Aufbewahrungspflichten. Der INHABER hat das Recht, das Mitglied per Brief, E-Mail oder Telefon über das Dienstleistungsangebot und Veranstaltungen in den Clubräumen zu informieren. Ein darüberhinausgehendes Recht zur Übermittlung von Werbung, insbes. Fremdwerbung, besteht nicht. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Fristen gelöscht. Beim Betreten des Fitnessclubs werden Datum, Uhrzeit sowie die Mitgliedsnummer erfasst und gespeichert. In anonymisierter Form werden dieses Daten zur Planung und Verbesserung der betrieblichen Abläufe verwendet. Unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder werden Teilflächen des Fitnessclubs mit Videokameras überwacht und die Aufnahmen gespeichert soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Videoaufzeichnung wird durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Gem: Paragraf 4 NiSG istt die Nutzung von Solarien durch Minderjährige ausgeschlossen.
4. Mitglieder-Service, Debitorenmanagement, Öffnungszeiten: Der Zugriff auf personenbezogene Daten durch Mitarbeiter im Fitnessclub ist aus datenschutzrechtlichen Gründen stark beschränkt. Der Mitglieder-Service ist zentralisiert und befindet sich nicht im Fitnessclub. Das Mitglied hat werktags zu den bekannt gegebenen Bürozeiten die Möglichkeit, sich mit Vertrags- und Beitragsfragen telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail an den Mitglieder-Service zu wenden. Dessen Kontaktdaten und Dienstzeiten sind der Vorderseite dieses Vertrags zu entnehmen. Die Öffnungszeiten des Fitnessclubs werden vor Ort ausgehängt und betragen mindestens 14 Stunden pro Tag. An gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden hat der Fitnessclub mindestens 8 Stunden pro Tag geöffnet.
6. Haftungsausschluss: Der INHABER haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Auch Geld und andere Wertgegenstände unterliegen keiner Aufsichtspflicht durch die Mitarbeiter des INHABERs. Dem Mitglied werden vom INHABER kostenlos Schließfächer zur Verfügung gestellt, um mitgebrachte Gegenstände eigenhändig verschließen zu können. Ein Verwahrungsvertrag wird hierdurch nicht begründet. Eine Aufsichtspflicht des INHABERs besteht somit nicht. Der INHABER haftet für den Verlust von Gegenständen des Mitglieds nur in den Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des INHABER oder eines seiner Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der INHABER nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sogenannter Kardinalspflichten, sowie bei Personenschäden und im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Bei den Kardinalspflichten handelt es sich um solche, welche eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Ansonsten ist die Haftung des INHABERs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Regelungen gelten auch für ein Verschulden eines Erfüllungsgehilfen des INHABERS.
7. AGBs Änderungsvorbehalt, Salvatorische Klausel: Diese AGBs können aufgrund der Änderung von gesetzlichen Vorschriften, gerichtlichen Entscheidungen, veränderten Marktbedingungen oder zur Verbesserung verwaltungstechnischer Abläufe vom INHABER einseitig geändert werden. Das Mitglied darf hierdurch wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden. Das Mitglied wird in diesem Fall von der Änderung in Kenntnis gesetzt und erhält die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu widersprechen. Falls das Mitglied nicht fristgerecht widerspricht, werden die neuen AGBs Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.
Der INHABER AGB 20240502

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